Meldestelle - Hinweisgeberschutzgesetz
Rechtliche Aufklärung zur Nutzung des Hinweisgebersystems

Im Rahmen der Umsetzung unserer Compliance Strategie haben wir ein umfassendes Compliance Management System (CMS) zur Sicherstellung eines ethischen sowie gesetzes- und rechtskonformen Verhaltens unseres Unternehmens eingerichtet. Das CMS dient ebenso der Verhinderung und Prävention von Verstößen. Diese Zielsetzung richtet sich an unsere Geschäftsführung, an alle Mitarbeiter*innen, an die bei uns Beschäftigten sowie auch an unsere Geschäftspartner*innen.

Innerhalb unseres CMS haben wir eine interne Meldestelle geschaffen, die durch eine externe Ombudsperson besetzt worden ist. Die externe Ombudsperson ist eigens für die Umsetzung und Überwachung unseres CMS zuständig. Die Ombudsperson steht allen unseren Mitarbeiter*innen, den bei uns Beschäftigten sowie unseren Geschäftspartner*innen jederzeit persönlich, telefonisch, per Brief oder auch E-Mail für alle Fragen im Zusammenhang mit Compliance-Themen zur Verfügung.

Wesentliche Pflichten, Leitlinien und Werte für das rechtskonforme Handeln unseres Unternehmers ergeben sich aus unserem Verhaltenskodex. Unser Verhaltenskodex wird durch eine Vielzahl an Compliance-Richtlinien und Verhaltensvorgaben konkretisiert. Unser Unternehmen hat darüber hinaus zahlreiche weitere interne Prozesse zur Risikoanalyse und für ein effektives Monitoring unseres CMS implementiert.

Ein wesentliches Element unseres CMS ist die Einrichtung eines webbasierten internen Hinweisgeber-Systems. Alle Mitarbeiter*innen unseres Unternehmens, die bei uns Beschäftigten sowie unsere Geschäftspartner*innen (Lieferant*innen und Kund*innen usw.) haben darüber die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße gegen Gesetze, den Verhaltenskodex und Richtlinien – auch vollständig anonym – abzugeben.

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